AT: Geriatrie-PatientInnen eine Stimme geben – Finanzierung fehlt

30. November 2019 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Der VSD Vorsorgedialog® (VSD) ist ein wichtiges Instrument zur Erfassung des Willens der PatientInnen für Krisensituationen. Der VSD unterstützt PatientInnen und Betreuende in Alten- und Pflegeheimen und zu Hause. Leider fehlt noch die Finanzierung.

Lösungswege aufzuzeigen war das Anliegen bei der sehr gut besuchten Fachtagung VSD Vorsorgedialog®, zu der der Dachverband Hospiz Österreich gemeinsam mit dem Beirat Hospiz und Palliative Care (HPC) in der Grundversorgung am 26. November 2019 Fachleute aus der Betreuungspraxis und Entscheidungsträger eingeladen hatte. Neben einer szenischen Darstellung eines VSD Vorsorgedialogs® gab es Impulse von Sektionschef Pallinger (BMASGK), Einblicke in das Konzept und die Finanzierung ganzheitlicher Versorgungsplanung in Deutschland, Berichte aus einer zweijährigen Praxis in einem Heim und aus einer Begleitforschung zur Implementierung des VSD in der Steiermark sowie ein ExpertInnengespräch. Alle betonten übereinstimmend, dass dieses Instrument für PatientInnen, ÄrztInnen, Betreuende und Angehörige sehr wertvoll ist. Noch fehlt die Entscheidung auf politischer Ebene, den zusätzlichen zeitlichen Aufwand für ÄrztInnen und Pflegekräfte auch zu finanzieren, aber auch hier zeigten sich die Anwesenden optimistisch.

Waltraud Klasnic führt aus: „Was ist den BewohnerInnen von Pflegeheimen für ein gutes Leben und ein würdevolles Sterben wichtig? Welche Wünsche und Bedürfnisse haben die PatientInnen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert? Welche Maßnahmen befürworten sie, welche lehnen sie ab? Wir reden hier z.B. von Reanimation oder Krankenhauseinweisung. – Der Dachverband Hospiz Österreich hat gemeinsam mit dem Beirat HPC in der Grundversorgung und PraktikerInnen ein Instrument entwickelt, um die Wünsche der Menschen für mögliche Krisensituationen im Krankheitsverlauf festzuhalten.“

Michael Lang, Leiter des Geriatrie-Referats der Österreichischen Ärztekammer, weist auf einen wesentlichen Punkt hin: „Dieser Gesprächsprozess zwischen PatientIn, Ärztin/Arzt, Pflegenden, und falls von der/dem PatientIn gewünscht, auch Angehörigen und Vertrauenspersonen, wird nachvollziehbar dokumentiert. Damit wird für Situationen vorgesorgt, in denen die PatientInnen ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Betreuende, insbesondere NotärztInnen, können dann entsprechend dem Willen der PatientInnen handeln.“

„Im Mittelpunkt des Gesprächs steht immer der Wille der BewohnerInnen.“, betont Hilde Menner, BAG Langzeit-Pflege-Management. „Sollten sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können bzw. nicht mehr entscheidungsfähig sein, dann kann das Betreuungsteam versuchen, zusammen mit Angehörigen und Vertrauenspersonen den mutmaßlichen Willen zu erheben. Der mutmaßliche Wille ist etwas, das nur in dieser Form der vorausschauenden Planung berücksichtigt werden kann und in der Geriatrie eine wichtige Rolle spielt.“

Erste Ergebnisse aus der Praxis zeigen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dieses Gesprächsangebot sehr gerne annehmen (60% – 90%).

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)