Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs unterstützt die Forderungen des Österreichischen Behindertenrates
Wien (OTS) – Umfassende Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Diese umzusetzen und die Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, wird auch Aufgabe der neuen Regierung sein. Der Österreichische Behindertenrat stellt klare Forderungen an die neue Regierung, die von der Hilfsgemeinschaft vollinhaltlich unterstützt werden.
Dazu Klaus Höckner, Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs:
„Mit Sorge nehmen wir die Anzeichen wahr, die auf Einsparungsmaßnahmen ausgerechnet bei den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft deuten. Eine inklusive Gesellschaft braucht Solidarität und gemeinsame Anstrengungen. Wir erwarten uns von der neuen Regierung ein Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen und tatkräftiges Handeln, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern.“
Der Österreichische Behindertenrat vertritt als Dachorganisation 80 Mitgliedsorganisationen in Österreich, über welche mehr als 400.000 Menschen mit Behinderungen organisiert sind. Der Österreichische Behindertenrat tritt aktiv für die Interessen und Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Umfassende Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Diese umfasst physische, kommunikative, soziale, intellektuelle, ökonomische, institutionelle und auch digitale Barrierefreiheit. Eine weitgehend barrierefreie Umwelt kommt allen Menschen zugute. Sie ist für Menschen mit Behinderungen Grundvoraussetzung und für Menschen ohne Behinderungen eine Erleichterung ihres Alltags. Barrierefreiheit muss eine zwingende Voraussetzung für öffentliche Förderungen sein und ist in allen Lebensbereichen miteinzubeziehen.
Inklusionsfonds
Schaffung eines ausreichend finanzierten Inklusionsfonds, damit ein angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz für Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist. Es braucht einen Rechtanspruch auf Leistungen zur Existenzsicherung. Der Inklusionsfonds soll jedenfalls Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben, wie Persönliche Assistenz und Unterstützungsleistungen für alle Menschen mit Behinderungen in Beruf und Freizeit österreichweit garantieren.
Bildung
Schaffung eines inklusiven Bildungssystems in Österreich mit ausreichend finanziellen Mitteln u.a. zur Gewährung der individuell benötigten Unterstützungsleistungen in allen Bereichen (von Frühkindlicher Bildung bis zur Erwachsenenbildung). Damit können Sonderformen schrittweise abgeschafft werden.
Arbeit und Existenzsicherung
Verwirklichung voller Inklusion am Arbeitsmarkt. Für die Arbeitsfähigkeit soll der Unterstützungsbedarf erhoben werden, damit ein menschenrechtliches Modell von Behinderung zur Anwendung kommt. Um der nach wie vor stark steigenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken, sollen nach dem Motto „Fördern statt strafen“ Anreizsysteme für UnternehmerInnen, verstärkt Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen“ nachhaltig und unbürokratisch implementiert werden.
Nachhaltige Absicherung des Pflegesystems
Pflegebedürftigkeit nicht nur von Menschen mit Behinderungen ist als finanzielles Lebensrisiko gesetzlich abzusichern. Die nachhaltige Pflegevorsorge ist mittels einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern langfristig abzusichern. Eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes ist gesetzlich festzuschreiben.
Umfassende Rehabilitation
Im Bereich der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation sollen ein durchgängiger Rechtsanspruch auf Leistungen festgeschrieben und eine klare Zuständigkeitsregelung erreicht werden. Dadurch können insbesondere Menschen mit Behinderungen einerseits im Erwerbsleben verbleiben bzw. integriert werden und ihre Bildungschancen wahrnehmen. Andererseits soll dadurch – im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention – das Führen eines möglichst selbstbestimmten Lebens in der Gesellschaft erreicht werden.
Hilfsmittel
Die Hilfsmittelfinanzierung und die Hilfsmittelausgabe müssen durch die Schaffung neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen sichergestellt und vereinheitlicht werden. Die Pensionsversicherungsanstalt soll als alleiniger Träger für Hilfsmittel zuständig sein. Der Österreichische Behindertenrat steht für eine umfassende partizipative Beteiligung weiterhin zur Verfügung und wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Menschen mit Behinderungen in Österreich.