#RechtAufKommunikation durch Gerichtsurteil bestätigt
Wien (OTS) – Walter R. leidet seit fünf Jahren an einer Schädigung im Sprachzentrum, verursacht durch einen Hirninfarkt. Er liebt die Gesellschaft anderer Menschen und konnte das auch in seinem Beruf leben. Die Schädigung im Sprachzentrum machte es ihm unmöglich, selbständig mit anderen Personen zu kommunizieren, mit dem Kommunikationsbehelf „Communication-Pad Light 8“ hingegen kann er es.
Am 12. Dezember 2017 urteilte das Landesgericht Eisenstadt im zweiten Rechtsgang, dass die Burgenländische Gebietskrankenkasse die Kosten für den Kommunikationsbehelf von Walter R. „im Ausmaß eines Zuschusses im satzungsgemäßen Umfang“ zahlen muss.
„Dieses Urteil bestätigt den Rechtsanspruch auf Zuschüsse zu notwendigen technischen Hilfsmitteln gemäß § 154 Abs 1 des ASVG. Deshalb muss der Hilfsmittelkatalog schnellstens überarbeitet werden, um den Betroffenen Rechtssicherheit auf volle Erstattung zu geben“, fordert Diakonie Direktor Michael Chalupka. Denn: „Es kann nicht jedem Betroffenen zugemutet werden, die Hilfe die ihm zusteht, vor Gericht zu erkämpfen.“
3 Jahre ohne Kommunikationsmöglichkeit
Seit fünf Jahren lebt Walter R. in einer betreuten Wohneinrichtung. Erst nach drei Jahren Sprachlosigkeit konnte ihm leihweise ein Gerät (Tablet-Computer) zur Verfügung gestellt werden, mit dem er die selbständige Kommunikation mit seinen BetreuerInnen und MitbewohnerInnen wieder erlernen kann. Mit diesem Tablet kann er mitteilen, wer er ist und ausdrücken, was ihn bewegt: Es spricht für ihn, sobald er ein Symbol antippt. Derzeit verwendet Walter R. etwa 30 Symbole, wobei der zu ihnen gehörende Text individuell auf ihn abgestimmt ist. Durch regelmäßigen Gebrauch verbessert Walter R. seine Kommunikationsfähigkeiten immer weiter, es kommen laufend neue, personalisierte Symbole dazu.
Lebensqualität durch Hilfsmittel um vieles verbessert
Seit Walter R. das Leihgerät verwenden kann, hat sich sein psychischer Zustand wesentlich verbessert. Er ist aufgeblüht, sagen die Menschen in seiner Umgebung. Das Tablet ist das geeignetste und kostengünstigste Hilfsmittel, um seine Sprachbeeinträchtigung zu mildern, sagt der Fachberater für assistierende Technologien. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse verweigerte Walter R. in erster Instanz die Kostenerstattung für den technischen Kommunikationsbehelf.
Erst mit der Berufung beim Oberlandesgericht Wien wurde genauer erörtert, ob das Gerät für Walter R.s selbständige Kommunikation notwendig sei oder lediglich eine zusätzliche Möglichkeit. Das revidierte Urteil des Landesgerichts Eisenstadt sichert Walter R. die Möglichkeit, den technischen Kommunikationsbehelf weiter zu nutzen. „Dieses Urteil bedeutet Hoffnung für 63.000 Menschen, die in ihrer sprachlichen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind“, betont Diakonie Direktor Michael Chalupka.