AT: Die kranke Gulli-Gulli-Pflege von St. Anna

4. Dezember 2020 | News Österreich | 0 Kommentare

Wehrlos im Pflegeheim, eine Horrorvorstellung. Angebliche Übergriffe im Clementinum in Kirchstetten haben Österreich geschockt. Nun soll am Landesgericht St. Pölten ein Strafprozess feststellen, ob die vier Angeklagten schuldig sind. Zudem liefert er Antworten auf heikle Fragen zum Zustand der Pflege in Österreich an sich.

DIE GESCHICHTE HINTER DIESER GESCHICHTE

Im Mittelpunkt dieser Reportage steht ein monatelanger Strafprozess. Zum Redaktionsschluss war das Beweisverfahren nach acht Verhandlungstagen so gut wie abgeschlossen, jedoch noch kein Urteil gesprochen. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Um eine identifizierende Berichterstattung auszuschließen, werden die Namen aller Beteilig­ten nicht genannt. Fest steht schon heute, das Gerichtsurteil wird nur die Frage nach der strafrechtlichen Schuld der Angeklagten beantworten. Daneben bleiben aber noch zahlreiche weitere Fragen, auf die uns das Gericht keine Antworten geben wird: Welchen Stellenwert hat Pflege in unserer Gesellschaft? Was brauchen Pflegekräfte, um menschenwürdig betreuen zu können? Und natürlich: Wie konnte es zu diesen unglaublichen Vorwürfen kommen?


Im St. Pöltner Landesgericht ist der Schwurgerichtssaal der größte Verhandlungssaal. Hier finden jene Prozesse statt, über die abends in den Nachrichten berichtet wird. Seit dem Prozess gegen Josef F. kennt ihn die ganze Welt. Auch für die acht ganztägigen Verhandlungstage des Kirchstetten-Prozesses ist der Saal fix gebucht, denn das Verfahren ist umfangreich und die Plätze sind gut gefüllt. Es geht um den Wahnsinn von Kirchstetten. Um die „Sadisten von St. Anna“, die für den „Horror im Haus der Barmherzigkeit“ verantwortlich sein sollen. Die beiden Zitate stammen von Florian Klenk, der mit diesen Überschriften in der Wiener Wochenzeitung „Falter“ seine Recherchen zusammenfasste. Vor Gericht stehen vier Menschen, denen ehemalige Kollegen vorwerfen, sie hätten in ihrer täglichen Arbeit im Kirchstettner Pflegeheim „Clementinum“ Wehrlose gefoltert, monatelang und aus purem Sadismus. Ob das stimmt, entscheidet sich am Ende des Strafprozesses. Doch abseits der strafrechtlichen Dimension erhofft sich die Gesellschaft, quasi als Nebeneffekt, auch Antworten auf weitere Fragen: Wenn es denn stimmt, wie konnte es dazu kommen? Und was können wir daraus lernen?

Die Staatsanwältin trägt in ihrem Eröffnungsantrag detailliert vor. Minutenlang schildert sie die angeblichen Handlungen, welche strafrechtlichen Delikte damit verwirklicht wurden und warum sie diese Vorwürfe den Zeugen auch glaubt. Bewohner sollen vorsätzlich verletzt, gequält und sexuell misshandelt worden sein. Die Höchststrafe für die vier Unbescholtenen beträgt zehn Jahre. Auf Nebenschauplätzen geht es um Mobbing. Haben die Angeklagten unliebsamen Kollegen regelmäßig Abführmittel in Form von Guttalax-Tropfen in ihre Trinkflaschen gemischt? Ein Angeklagter soll in seiner Selbstherrlichkeit sogar die Unterschrift einer Ärztin auf einer Medikamentenanordnung gefälscht haben. Die Bewohner der betroffenen Station, dem Wohnbereich „St. Anna“, waren alle Bewohner in schlechtem Zustand, Pflegestufe 5 aufwärts. Die Übergriffe sollen sich ganz bewusst nur bei hochdementen, teilweise völlig artikulationsunfähigen Opfern ereignet haben. Von diesen gibt es naturgemäß keine Aussagen. Den Fall brachten zwei Kolleginnen ins Rollen, die sich im Oktober 2016 zu einer Meldung an ihre Vorgesetzten durchrangen, wonach weitere Mitarbeiter folgten.
Die Staatsanwältin berichtet von einem Arbeitsplatz mit ganz besonderer Atmosphäre: Die einen verüben, als täglicher Jux, unvorstellbare Übergriffe. Die anderen schauen aus Ohnmacht oder Naivität weg. Eine besondere Rolle spielt dabei ein vom Angeklagten administrierter Gruppen-Chat bei WhatsApp. Darin tauschten sich mehrere St.-Anna-Pflegekräfte über Berufliches aus. Gleich nach ihrer fristlosen Entlassung löschten die Angeklagten den Chat, ein IT-Sachverständiger konnte ihn aber vollständig rekonstruieren. Der Ton im Chat war rau, zynisch, menschenverachtend. Die Bewohner wurden entmenschlicht, es schien als wollten sich die Kollegen an Geschmacklosigkeit überbieten. Was dort geschrieben wurde, war aber privat. Es geht dabei nicht um die strafrechtliche Relevanz des Chats. Er ist jedoch ein objektives Beweismittel und gibt Einblick, wie die Angeklagten dachten und sich artikulierten. Und wenn der Chat für sie „nur ein Spaß“ oder „Sarkasmus“ war, wie sie behaupten, so drängt sich die Frage auf, wie glaubwürdig ihre sonstigen Aussagen in diesem Verfahren sein werden.
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Mit freundlicher Genehmigung der MFG Redaktion

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)