AT: Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft

4. Februar 2017 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Anlässlich des Weltkrebstags weist Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser auf das Inkrafttreten des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes mit 1. Juli 2017 hin. Mit diesem Gesetz sei ein „großer gesundheits- und sozialpolitischer Erfolg“ gelungen, der zur „besseren Vereinbarung einer Krebserkrankung und des Berufs“ beitrage, so Oberhauser. „Viele Menschen wünschen sich nach längerem Krankenstand bald wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren und den Alltag zurückzugewinnen, aus dem sie durch die Diagnose plötzlich herausgerissen wurden. Mit diesem Gesetz ermöglichen wir das“, erklärt die Gesundheitsministerin.

Wer mehr als 6 Wochen im Krankenstand war, kann ab 1. Juli 2017 mit seinem Arbeitgeber bzw. seiner Arbeitgeberin einen sanften Wiedereinstieg vereinbaren und seine Normalarbeitszeit vorübergehend reduzieren. Die Stundenanzahl dürfen sich die ArbeitnehmerInnen selbst einteilen, solange es mindestens 12 Stunden pro Woche sind. „Niemand soll sich überfordern. Deswegen gibt es im Vorfeld Beratungsgespräche, um etwa zu klären, ob die Gesundheit soweit gegeben ist“, betont Oberhauser.

„Das Gesetz richtet sich nicht an Menschen, die Grippe haben oder sich ein Bein gebrochen haben“, stellt Oberhauser klar, „sondern etwa an Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Krebserkrankung länger im Krankenstand waren.“ ArbeitnehmerInnen, die die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen, erhalten für diese Zeit neben dem aliquot zustehenden Entgelt eine Geldleistung der Krankenversicherung – das Wiedereingliederungsgeld. Insgesamt ergeben Teilentgelt und Wiedereingliederungsgeld eine höhere Summe als das im Krankenstand bezogene Krankengeld und stellen damit auch einen finanziellen Anreiz für die Reintegration in den Arbeitsmarkt dar.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)