In der aktuellen Ausgabe der „ehe und familien“ nehmen aktion leben-Vorstandsmitglied Franz-Joseph Huainigg und die Journalistin Eva-Maria Kaiser zum Thema Sterbehilfe Stellung.
Wien (OTS) – „Im September entscheidet der Verfassungsgerichtshof über eine mögliche Lockerung des Verbotes der Sterbehilfe. Ein klares „Nein“ dazu kommt von Franz-Joseph Huainigg. In „ehe und familien“, der Mitgliederzeitung des Katholischen Familienverbandes, plädiert das Vorstandsmitglied der Aktion Leben in seinem Contra-Statement dafür, den österreichischen Weg beizubehalten. „Ist Sterbehilfe einmal für Ausnahmefälle eingeführt, steigt die Zahl der assistierten Suizide immer mehr. Aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben wird für manche Menschen schnell die vermeintliche Pflicht, anderen nicht zur Last zu fallen.“ Hilfe zur Selbsttötung sollte keine Antwort sein auf Not und Verzweiflung, auf Ängste und Sorgen. „Wir brauchen verstärkt eine Kultur des Beistandes und eine Kultur des Lebens“, so Huainigg.
Das Geschäft mit dem Tod kann keiner wollen!
Ein nachdenkliches Pro-Statement zum Thema Sterbehilfe schrieb Eva-Maria Kaiser, Journalistin und stv. Vorsitzende des Verbands Katholischer Publizistinnen und Publizisten. „Nicht jeder mag an einen obersten Hüter über Leben und Tod glauben. Das schließt auch die Freiheit mit ein, sich selbst das Leben zu nehmen und dafür die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen.“ Mit dem Argument, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben sei Ausdruck der persönlichen Autonomie hat der deutsche Verfassungsgerichtshof im Februar das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Für Kaiser passt diese Argumentation für eine moderne säkulare Gesellschaft. Trotzdem hofft die katholische Journalistin auf ein enges Korsett, denn „trotz aller Autonomie des modernen Menschen: Das Geschäft mit dem Tod kann keiner wollen.“
Die Herbstsession des Verfassungsgerichtshofs beginnt am 21. September und dauert bis 10. Oktober. Während dieser drei Wochen entscheidet der Verfassungsgerichtshof über eine mögliche Lockerung des Verbots zur Sterbehilfe. Die „Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende“ hat einen Antrag gestellt, die beiden Strafgesetzbuch-Paragraphen 77 und 78 – Mitwirkung am Selbstmord und Tötung auf Verlangen – aufzuheben.