Wien. (OTS) – „Es freut uns sehr für die KollegInnen der 24-Stunden-Betreuung, dass die Vernunft Einzug gehalten hat und man jene, ohne die derzeit die häusliche Pflege und Betreuung nicht möglich wäre, am Härtefall-Fonds teilhaben lässt“, sagt Christoph Lipinski, Experte für 24-Stunden-Betreuung bei vidaflex, der Gewerkschaftsinitiative für EPU und Neue Selbständige. Ein Erfolg für die Initiative, die seit Anbeginn der Krise nicht müde wird, diesen strategischen Fehler auszumerzen. Mit der Ankündigung allein sei es aber noch nicht getan. „Wir fordern die WKO auf, ihren Mitgliedern in der größten Fachgruppe auch wirklich unbürokratisch Zugang zum Härtefall-Fonds zu ermöglichen und werden das bei unseren vidaflex-Mitgliedern sehr genau beobachten.“ Natürlich stünden den KollegInnen die muttersprachlichen vidaflex-BeraterInnen beim Ausfüllen der Formulare kostenlos zur Verfügung.
Was nach wie vor nicht geklärt ist, ist die Frage der Haftung, sollte eine Betreuerin eine zu betreuende Person mit dem Coronavirus anstecken. „Die österreichische Regierung muss hier umgehend tätig werden, denn nach österreichischem Recht kann derzeit eine Betreuerin hierfür strafrechtlich belangt werden“, warnt Lipinski. Genauso wenig sei geklärt worden, wer die etwaigen Mehrkosten der Pflege der zu betreuenden erkrankten Person tragen wird. „Hier zeigen sich, wie in vielen anderen Dingen, die Schwachstellen dieses Husch-Pfusch-Systems der 24-Stunden-Betreuung“, ärgert sich der Gewerkschafter und erinnert daran, dass „dieses System extra für den damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel eingeführt wurde, damit er seine Mutter nicht weiter schwarz von einer slowakischen Betreuerin betreuen lassen musste und es nicht zu einem noch größeren politischen Skandal wurde“.
Seit damals habe es übrigens kaum gesetzliche Anpassungen gegeben. „Leidtragende sind die Familien, die zu betreuenden Personen und die 24-Stunden-BetreuerInnen“, so Lipinski, der neuerlich an die Regierung appelliert, endlich konstruktive Gespräche zwischen Regierung, Wirtschaftskammer und Interessensvertretern einzuleiten.