Ab 7.4.2021 vier Besuche mit zwei BesucherInnen pro BewohnerIn und Woche möglich Ab 7.4.2021 vier Besuche mit zwei BesucherInnen pro BewohnerIn und Woche möglich
Wien (OTS) – „Die Schutzmaßnahmen und die abgeschlossene Corona-Schutzimpfung zeigen ihre Wirkung in den Alten- und Pflegeheimen: Während im November als Höhepunkt der Infektionswelle in den Alten- und Pflegeheimen bis zu 4.000 Infektionsfälle vorgelegen sind, liegen wir derzeit lediglich bei rund 150. Auch die Zahl der Todesfälle konnte massiv verringert werden. Das ist ein großer Erfolg. Für die Gesundheit der BewohnerInnen ist aber auch ihre soziale Lage wichtig. Wir haben daher vor drei Wochen die Besuchsbeschränkungen von einer BesucherIn pro BewohnerIn pro Woche auf zweimal zwei BesucherInnen gelockert. Das hat gut funktioniert und es sind keine zusätzlichen Infektionen entstanden. Daher wollen wir nun den nächsten Lockerungsschritt ermöglichen und die Besuchsmöglichkeiten auf vier Besuche mit maximal zwei Personen pro BewohnerIn in der Woche ausweiten. Immer mit den bestehenden Schutzmaßnahmen von FFP2-Masken bis Testungen. Damit lockern wir, wo es möglich ist, um auch einen Beitrag zum psychischen Wohlbefinden der BewohnerInnen und ihrer Angehörigen zu leisten. Weiterhin müssen strenge Hygienevorschriften eingehalten werden, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober.
Die 7. Novelle der 4. Schutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag mit dem Hauptausschuss des Nationalrates ins Einvernehmen gesetzt werden soll, sieht vor, dass BewohnerInnen wöchentlich vier Besuche, mit jeweils zwei Personen empfangen können. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge, sowie bei der Begleitung kritischer Lebensereignisse bleiben uneingeschränkt möglich. BewohnerInnen können weiterhin durch Pflegende Angehörige (maximal zwei) täglich im Alten- und Pflegeheim unterstützt werden. Von diesen Regelungen sind auch die stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe umfasst.
Die Umsetzung der Novelle wird voraussichtlich ab 07.04.2021 mit Inkrafttreten der Verordnung möglich sein.
Weiterhin müssen bei allen Besuchen die notwendigen Hygienevorschriften FFP2 Maske, Testung und Abstände eingehalten werden. Das Sozialministerium bietet den Trägerorganisationen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Besuchen an.
Die jeweiligen Träger können auch je nach Infektionslage zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen inklusive Besuchsbeschränkungen umsetzen.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Ich freue mich sehr, dass diese Lockerung möglich ist. Sie zeigt, dass mehr Impfungen auch ein Stück Normalisierung bringen können. Dabei möchte ich auch den MitarbeiterInnen in der Pflege für ihr unermüdliches Engagement in dieser schwierigen Krise danken.“