AT: aktion leben: Dammbruch bei Leihmutterschaft!

2. Dezember 2019 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Heute berichtet „Die Presse“ im Rechtspanorama über ein denkwürdiges Urteil eines Tiroler Bezirksgerichts zur Leihmutterschaft: Dieses erkannte die Wunscheltern als rechtliche Eltern an und hebelte damit das österreichische Verbot der Leihmutterschaft aus.

aktion leben fordert, das Verbot von Leihmutterschaft in Verfassungsrang zu heben. „In Österreich ist Leihmutterschaft nur indirekt verboten. Das ist zu wenig. Leihmutterschaft ist eine zutiefst menschenunwürdige Technik. Viele Details entsprechen dem Handel mit Kindern. Das widerspricht den Kinderrechten,“ betont aktion leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. „Leihmutterschaft steht dem Bedürfnis des Kindes auf sichere vorgeburtliche Beziehung und Bindung sowie auf eindeutige Herkunft diametral entgegen. Leihmutterschaft bedeutet, dass benachteiligte Frauen ihren Körper über Monate verkaufen und erhebliche gesundheitliche Risiken eingehen“.

www.leihmutterschaft.at

aktion leben drängt deshalb seit Jahren auf ein Verbot von Leihmutterschaft in der Verfassung. Um ihre Argumente transparent zu machen, gestaltete der Verein die Homepage www.leihmutterschaft.at und gab 2017 die Broschüre „Leihmutterschaft. Frau und Kind als Ware“ heraus. „Leider gibt uns das jetzige Urteil des Tiroler Bezirksgerichts Recht, das die Wunscheltern als rechtliche Eltern anerkennt. Stünde das österreichische Verbot der Leihmutterschaft in Verfassungsrang, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen“, äußert sich Kronthaler besorgt.

Reproduktionskliniken in Ländern mit niedrigen Schutzbestimmungen werben mit dem Argument, dass sie die Schlupflöcher kennen und zu nützen wissen. Es muss deswegen auch juristisch klar gemacht werden, dass Leihmutterschaft nicht erwünscht ist“, betont Kronthaler.

Leihmutterschaft undenkbar machen

„Bisher schon gab es den Umweg der Adoption durch die Wunscheltern. Als absolute Notlösung muss wohl daran festgehalten werden, damit Kinder nicht auf der Strecke bleiben. Ziel ist aber, dass es gar nicht so weit kommt, weil Leihmutterschaft undenkbar ist“, sagt Kronthaler.

Frauen- und Kinderrechte schützen

Leihmutterschaft ist eine moderne Form des Kinderhandels. Sie missachtet alles, was wir über vorgeburtliche Grundlegung und pränatale Bindung kennen. Wenn uns Frauen- und Kinderrechte wichtig sind – und nicht nur die sicherlich ernstzunehmenden Wünsche Erwachsener – muss Leihmutterschaft unmöglich gemacht werden“, schließt Kronthaler.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)