AT: AK: Endlich ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit!

26. September 2019 | News Österreich, Pflegende Angehörige | 0 Kommentare

Wien (OTS) – „Der vom Nationalrat beschlossene Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist wichtig und richtig, um pflegende Angehörige von pflegebedürftigen Menschen besser abzusichern. Endlich gibt es Verbesserungen für pflegende Angehörige “, betont AK Präsidentin Renate Anderl. Konkret ist das ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Karenz und Teilzeit.

„Vielfach pflegen Angehörige die Pflegebedürftigen“, sagt Anderl. „Daher ist es ein wichtiger Schritt, dass die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit erleichtert werden, insbesondere für die erste Zeit nach dem Auftreten des Bedarfs.“ Schon bisher können Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für die Dauer von mindestens einen bis drei Monate vereinbart werden, neu ist ein Rechtsanspruch von bis zu vier Wochen auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

Daher braucht man für die ersten vier Wochen keine Zustimmung der Arbeitgeberin mehr – danach schon. Wird über die vier Wochen hinaus eine weitere Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit der Arbeitgeberin vereinbart, dann werden die vier Wochen auf die Gesamtdauer der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit angerechnet.

Wichtig ist auch: Für die Dauer der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit besteht Kündigungsschutz.

In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich am 1.1.2020.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)