AT: AK: Anderl mahnt Ernsthaftigkeit in Pflegedebatte ein

24. Juni 2019 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – „Nach einem langen Arbeitsleben haben sich die Menschen ein Altern in Würde verdient. Eine Finanzierung der Pflege über die AUVA ist aber ein Luftschloss. Als Arbeiterkammer erwarten wir mehr Ernsthaftigkeit in der Pflegedebatte“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. „Man kann nicht auf der einen Seite einen Strauß an kostenintensiven Maßnahmen fordern und auf der anderen Seite die Finanzierung de facto offenlassen.“

Pflegeversicherung bei der AUVA
Mehrkosten dafür soll es keine geben. Aber man kann das Geld nicht drei Mal ausgeben: erstens für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, zweitens für das großzügige Geschenk an die Unternehmen von 430 Millionen Euro Einsparungen bei der AUVA und jetzt drittens für die Pflege. Die finanzielle Abwicklung erfolgt derzeit über die Pensionsversicherungsanstalt. Eine Verlagerung auf die AUVA ist ein sinnbefreiter, bürokratischer Akt.

Abgangsdeckung über das Budget: Warum nicht gleich Erbschaftssteuer? Den AUVA-Beiträgen von rund 1,4 Milliarden Euro stehen schon derzeit rund 5 Milliarden Euro an öffentlichen Aufwendungen für die Pflege gegenüber. Der Rest soll aber so-wieso über das Budget kommen. Ehrlicherweise sollte man dann gleich über eine Steuerfinanzierung reden. Die AK plädiert hier u.a. für eine Erbschaftssteuer auf große Vermögen. Erbschaften sind für die Erben leistungsfreie Einkommen, die der Chancengleichheit in der Gesellschaft zuwiderlaufen. Ein solidarischer Beitrag zur Pflegefinanzierung wäre hier angebracht.

Pflegegeldeinstufung
Hier ist eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig, denn die derzeitige Einstufung bildet nicht den tatsächlichen Bedarf ab.

Pflegelehre ist unverantwortlich
Es ist aus AK Sicht nicht sinnvoll, 15-Jährige ans Bett von Schwer-und Todkranken zu setzen.

Mehr arbeitsmarktpolitische Mittel für Umschulung in Pflegeberufe Eine Finanzierung ist auch hier unklar. Aus AK Sicht braucht es einen massiven Ausbau des Fachkräftestipendiums und mehr Mittel auch für kürzere Ausbildungen.

Pflegekarenz: Arbeitsrechtlicher Anspruch fehlt
Bei der Pflegekarenz zu fordern, dass sie vom Wohnort unabhängig sein muss, zeigt fehlende sachliche Kompetenz: Die Pflegekarenz unabhängig vom gemeinsamen Wohnort gibt es schon, es fehlt aber ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Hier wurde offenbar die Pflegekarenz mit der Pflegefreistellung für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder verwechselt.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)