Soziale Medizin für alle damit möglich – Szekeres: „Sachlichkeit hat gewonnen“
Wien (OTS) – Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat kürzlich eine Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) beschlossen, die nun auch im Nationalrat abgesegnet wurde. Damit werden Sonderklassegebühren für jene ambulanten Spitalsleistungen ermöglicht, die bisher stationär durchgeführt wurden. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres zeigt sich erleichtert, dass bei einer sehr emotionalen Debatte „am Ende des Tages die Sachargumente gezählt haben“.
Die Ärztekammer, die vorgestern, Dienstag, dazu eine Resolution durch die Vollversammlung beschlossen hatte, hat darin gefordert, zuzulassen, dass öffentliche Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte im bisherigen tagesklinischen Umfang künftig auch ambulant Leistungen für privatversicherte Patientinnen und Patienten verrechnen dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass mit diesen Einnahmen eine soziale Medizin für alle Bevölkerungsschichten finanziert werden kann.
„Die Novelle zum Gesetz ermöglicht es, dass weiterhin keine Zwei-Klassen-Medizin, die Menschen medizinisch benachteiligt, vorangetrieben wird“, betont Szekeres. Die im Entschließungsantrag des Nationalrats genannten Ziele werden daher auch „von der Ärzteschaft voll inhaltlich mitgetragen“.
Szekeres: „Wichtig war und ist es, dass es eine solide Finanzierung für die öffentlichen Spitäler braucht, um eine medizinische Versorgung für alle Österreicherinnen und Österreicher auf Spitzenniveau weiterhin sicherzustellen.“ Mit dem nunmehrigen Kompromiss, der festsetzt, dass nicht alle Privatversicherten in eigenen Spitälern behandelt werden, ist für Szekeres ein „wichtiger Schritt zur Absicherung der sozialen Medizin“ getätigt worden.