Vor einigen Monaten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung aufgehoben. Nun sind der gesetzliche Rahmen für die Umsetzung des assistierten Suizid zu erarbeiten, sowie die Aufgaben der dazu notwendigen Berufsgruppen zu definieren. Pflegepersonen versorgen und begleiten rund um die Uhr schwer leidenden und sterbende Menschen. Sie haben daher eine wesentliche Rolle in diesem Handlungsfeld. Beim Thema assistierter Suizid sollte es jedoch nicht nur um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Aufgabenverteilung der beteiligten Gesundheitsberufe gehen. Die entsprechende Einbindung in Entscheidungsprozesse, Ressourcen und Ausbildungen einzufordern greift bei diesem hoch brisanten Thema jedenfalls zu kurz. Vielmehr gilt es die Haltung der Gesellschaft insgesamt und die Situation in den Versorgungssystemen bei der Wahrnehmung von Aufgaben hinsichtlich Hospiz- und Palliativversorgung zu thematisieren. Konkret geht es um den legitimen und finanzierten Anspruch auf hochwertige, medizinische UND pflegerische Palliativversorgung – beides funktioniert in Österreich nach wie vor über weite Teile ehrenamtlich und durch Spendengeld finanziert. Bis jetzt führten sämtliche Anstrengungen und Initiativen um nachhaltige Lösungen dieses brisanten Bereiches nicht zum Ziel.
Die berufspolitischen Forderungen der Pflegeberufe sind untrennbar mit der Forderung nach entsprechenden Ressourcen für die nachhaltige Etablierung der Palliativversorgung in Österreich zu verbinden. Eine diesbezüglich klare Positionierung der Interessensvertretungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ist bis dato noch ausständig. Sie ist jedoch unumgänglich, wenn die größte Gruppe der Gesundheitsberufe, demnach Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und – pfleger, nicht Gefahr laufen möchten, lediglich einen Platz als blose Erfüllungsgehilfen des assistierten Suizid zugewiesen zu bekommen. Zudem gehört die Wahrung der Interessen von schwer kranken und sterbenden Menschen zu den Schlüsselaufgaben der Gesundheits- und Krankenpflege.