DE: Covid19 Impfung für Pflegefachkräfte: Wir haben beim Berufsverband und bei der Gewerkschaft nachgefragt

4. Dezember 2020 | Covid19, News Deutschland | 0 Kommentare

Vor 2 Wochen haben wir in Österreich die Gewerkschaften und den Berufsverband angefragt, was diese zu den Covid19 Impfungen sagen/empfehlen würden. Auf Anfrage der deutschen Leserschaft haben wir dies nun auch in Deutschland gemacht. Frau Prof. Bienstein (DBfK), Dr. Markus Mai (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz) und ver.di haben sofort einer Stellungnahme zugesagt.

Stellungnahme DBfK: 

„Die Impfstrategie in Deutschland sieht vor, dass beruflich Pflegende mit Priorität die Impfung erhalten werden. Dies ist aus unserer Sicht völlig richtig, um die Mitarbeitenden zu schützen und um Infektionen in den jeweiligen Einrichtungen zu verhindern. Der Schutz der Mitarbeitenden ist aus unserer Sicht auch der beste Schutz für Patient/innen beziehungsweise Bewohner/innen. Deshalb empfehlen wir allen beruflich Pflegenden, sich impfen zu lassen, sobald dies möglich ist.

Die Impfungen sollen laut Bundesgesundheitsministerium in Impfzentren durchgeführt werden, um die Hausärztinnen und -ärzte zu entlasten. Es sind auch mobile Testzentren geplant, die wir für eine gute Möglichkeit halten, um die Impfungen bei den beruflich Pflegenden und den Menschen mit Pflegebedarf, die zur vulnerablen Gruppe gehören, schnell und unkompliziert organisieren zu können. Die Organisation der Impfungen sollte dabei in enger Abstimmung mit den Einrichtungen erfolgen.“

Stellungnahme Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

Derzeit laufen sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene Vorbereitungen für die Organisation der Impfungen zum Schutz vor COVID-19. Auch die Landespflegekammer steht in diesem Zusammenhang im Kontakt mit den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz und ist Mitglied der zentralen Steuerungsgruppe des Landes. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begleitet den Prozess tatkräftig und tritt innerhalb der Steuerungsgruppe für gute Bedingungen für die Pflegefachpersonen ein.

Derzeit ist in Rheinland-Pfalz die Einrichtung von 36 Impfzentren (jeweils ein Zentrum in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt) geplant. Dass die Landesregierung die Planungen so früh wie möglich gestartet hat und sich der Herausforderungen, die mit einer bevölkerungsumfassenden Bereitstellung von Impfungen einhergehen, bewusst ist, wird durch das umsichtige und rechtzeitige Vorgehen deutlich.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die vorbereitenden Maßnahmen mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt werden und die Pflege eine tragende Rolle in der Phase der Vorbereitung und Umsetzung einnimmt. Denn fest steht: Für die Impfungen müssen frühzeitig Personalreserven geschaffen werden. Die ohnehin schon stark belasteten Pflegefachpersonen in unserem Land dürfen mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Die schnelle und gut vorbereitete Impfung bedarf einer detaillierten Planung. Gemeinsam mit der Landesregierung setzt sich die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz dafür ein, die besten Bedingungen für die Bevölkerung und die Pflegefachpersonen zu schaffen.

Wir plädieren für den Vorrang bei Schutzimpfungen von Risikogruppen und den Beschäftigten in systemrelevanten Berufen, wie der professionellen Pflege. Sobald es offizielle Informationen dazu gibt, werden wir unsere Mitglieder in unserem Newsletter und auf unserer Homepage darüber informieren.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Mai

Stellungnahme ver.di: 

„Wenn kurzfristig noch im Dezember mit der Impfung der prioritär zu versorgenden Gruppen gegen die Covid-19-Erkrankung begonnen werden soll, ist jetzt eine klare Impfempfehlung unter Abwägung der epidemiologischen und ethischen Kriterien notwendig. So kann die Durchführung in den Bundesländern und Kommunen zügig organisiert werden.

Impfungen sind grundsätzlich im Hinblick auf die erfolgreiche Bekämpfung von Pandemien und die Immunisierung der Bevölkerung gegen gefährliche Krankheiten ein wichtiger und richtiger Weg. Ob der oder die Einzelne sich impfen lässt, ist aber immer eine freiwillige Entscheidung.
Aufgrund der vorläufig begrenzt verfügbaren Vakzine werden in den Planungen zur Impfstrategie zunächst die vulnerablen Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal als erste Ziel- bzw. Anspruchsgruppen auf eine Impfung genannt.
Das ist ein Zeichen willkommener gesellschaftlicher Solidarität mit den am meisten gefährdeten Personengruppen. Gleichzeitig löst es bei manchen angesichts der geringen Erfahrungen mit den Impfstoffen auch Bedenken aus, auch wenn bisher nur wenige und nicht schwerwiegende Nebenwirkungen festgestellt wurden.

Sachgerecht ist ein freiwilliges Impfangebot, verbunden mit einem Anspruch auf Impfung. Das muss für alle Personen gelten, die in Einrichtungen tätig sind, wo Menschen behandelt, versorgt und betreut werden und die Kontakt mit den Bewohner*innen/ Betreuten/ Patient*innen haben. Es ist insbesondere zu gewährleisten, dass das Angebot und der Anspruch auch Berufsgruppen umfasst, die sich in den entsprechenden Räumen aufhalten wie z.B. Reinigungs-, handwerkliches oder Empfangspersonal, unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis. Arbeitgeber dürfen dabei keine Auswahl treffen, sondern es ist einzig die Entscheidung der Beschäftigten.

Wesentlich für eine selbstbestimmte Impfentscheidung sind Transparenz und Information über das Konzept der Herdenimmunität, die Priorisierung, Organisation, Wirksamkeit und Risiken der Impfung. Und eine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus‘ darf es auf keinen Fall geben. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bezug auf Sars-Cov-2 ist in jedem Fall bis zum Abklingen der Pandemie aufrecht zu erhalten.“

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)